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Verkehrspsychologische Praxis

Dr. Joachim Seidl
Melanchthonstr. 7
01099 Dresden

Tel. 0351 8949 0138
Fax 0351 8949 0139
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Alkohol-Interlock-Pilotprojekt der AFN Dresden

Da die Durchführung eines Modellprojektes mit einer großen Stichprobe zurzeit wegen fehlender rechtlicher Voraussetzungen noch nicht möglich ist, sollen in diesem Pilotprojekt mit einer kleineren Anzahl von Klienten zunächst Erfahrungen mit dem Einsatz von Alkohol-Interlock gesammelt werden.

Es wird im Rahmen einer Master-Arbeit wissenschaftlich begleitet.

Innovativ im weltweiten Vergleich ist, dass jahrzehntelang bewährte verkehrspsychologische Rehabilitationsmaßnahmen direkt durch den Alkohol-Interlock-Einsatz unterstützt werden.

Die weiterentwickelte atemalkoholgesteuerte Wegfahrsperre Interlock 7000 der Firma Dräger bietet eine zuverlässige Technologie und ermöglicht präzise Messergebnisse. Sie besitzt eine ABE des Kraftfahrt-Bundesamtes und entspricht der Europäischen Norm EN 50436-1 in der aktuellen Fassung über Alkohol-Interlock-Geräte für Programme mit Trunkenheitsfahrern.

Wird die Zündung des Fahrzeugs eingeschaltet, muss ein Atemtest des Fahrers abgegeben werden. Liegt die gemessene Atemalkoholkonzentration unter dem eingestellten Grenzwert, kann der Motor gestartet werden - andernfalls ist dies nicht möglich.

In diesem Pilotprojekt erhalten alkoholauffällige Kraftfahrer die Möglichkeit, ihren Veränderungsprozess zur Wiederherstellung der Fahreignung mit Hilfe der Verkehrspsychologischen Therapie aktiv zu gestalten. Sie werden dazu gebracht, sich möglichst unmittelbar nach dem Delikt mit ihrer Alkoholproblematik auseinanderzusetzen, lange bevor die Fahrerlaubnisbehörde die Fahreignung überprüfen lässt.

Durch den Interlock-Einsatz können die Klienten außerdem den Verlust des Führerscheins verkürzen bzw. verhindern und damit ihre Mobilität als auch ggf. die Arbeitsfähigkeit aufrechterhalten. Das Alkohol-Interlock als technisches Assistenzsystem unterstützt die im Mittelpunkt stehende verkehrspsychologische Rehabilitationsmaßnahme in direkter Weise. Mit dem Betroffenen wird ein enggefasster Vertrag über die Modalitäten der Teilnahme abgeschlossen.

Nach Feststellung der wiederhergestellten Eignung (z. B. durch positive MPU) werden die Beschränkungen und Auflagen aufgehoben, und das Alkohol-Interlock-Gerät kann wieder ausgebaut werden.