Internationaler Einsatz von Alkohol-Interlock
Alkohol-Interlocks werden als gesetzlich vorgeschriebene primäre Präventionsmaßnahme in einigen europäischen Ländern eingesetzt, um wirksam zur Senkung von Verkehrsunfällen beizutragen. So müssen in Frankreich alle Interregiobusse und in Finnland alle Busse, die Kinder befördern, mit Interlock ausgerüstet sein.
Im Bereich der gesetzlich vorgeschriebenen Sekundärprävention ist der Einsatz von Alkohol-Interlocks am meisten vorangeschritten und erprobt. Es handelt sich hier um die von einem Gericht oder einer Behörde als Bewährungsauflage angeordnete Installation eines Alkohol-Interlocks zur Überwachung von Alkoholfahrten. Kraftfahrer, die mit Alkohol im Straßenverkehr auffällig geworden sind, können angewiesen werden, für einen bestimmten Zeitraum an speziellen Programmen mit Alkohol-Interlocks teilzunehmen.
In den USA werden Interlock-Programme seit den 80er Jahren angewandt. Inzwischen gibt es in allen US-Bundesstaaten entsprechende Programme. Allerdings wurde in wissenschaftlichen Studien festgestellt, dass die Rückfallquoten nach Beendigung des Programms zu hoch sind.
Auch in Europa werden alkoholauffällige Kraftfahrer mit Alkohol-Interlock-Geräten ausgerüstet, so zum Beispiel in Finnland, Schweden Dänemark, Frankreich, Belgien oder Österreich. Österreich hat zum 1.9.2017 mit einem 5-jährigen Testlauf, dem sog. Alternativen Bewährungs-System, begonnen.
Der ETSC fordert die breite Einführung von Alkohol-Interlock.