DGVP / DGVM
Empfehlung
Anhörung im BT-Verkehrsausschuss
Cannabis-Grenzwert im Straßenverkehr
Der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestags führt am Montag, 3. Juni 2024, eine öffentliche Anhörung zum Entwurf eines 6. Gesetzes zur Änderung des StVG und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften durch.
CDU/CSU-Gegenantrag vom 23.04.2024
u.a.: Stellungnahme Prof. Koßmann (BASt) / Stellungnahme Prof. Mußhoff
Entwurf
Gesetz zur Änderung des StVG und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Beurteilungskriterien
Abstinenzbelege bei Cannabis
FAQs unter Federführung der DGVM zu Fragen, welche die bei Cannabisfragestellung erforderlichen Abstinenz- und Nüchternheitsbelege betreffen (vom 30.04.2024)
Bundestag am 25.04.2024
Antrag gegen höheren Cannabis-Grenzwert im Straßenverkehr beraten
Cannabis im Straßenverkehr
Formulierungshilfe der Bundesregierung
Cannabis-Verbot für Fahranfänger im Gespräch: Tagesschau vom 25.04.2024
DGVP
Cannabis-Gesetz
FAQ zur Anwendung der Beurteilungskriterien nach Verabschiedung des CanG vom 22.04.2024
Cannabisgesetz in Kraft getreten
Pressemitteilung des Bundespräsidenten vom 27.03.2024
Das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz - CanG) vom 27.03.2024 wurde am 27.03.2024 im BGBl. Teil I Nr. 109 verkündet: PDF-Datei oder ZIP-Datei als PDF.
Neuer THC-Grenzwert
Vorgeschlagener Grenzwert: 3,5 ng/ml
Eine unabhängige interdisziplinäre Expertenarbeitsgruppe aus den Bereichen Medizin, Recht und Verkehr sowie dem Bereich Polizei hat einen neuen Grenzwert im Rahmen der Ordnungswidrigkeitenvorschrift des § 24a StVG vorgeschlagen.
Verkehrspolizeiliches Votum zur Legalisierung von Cannabis und zur Festlegung eines THC-Grenzwertes
Bundesratssitzung 22.03.2024
Bundesrat billigt Cannabisgesetz
Kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses
Drucksachen:
BR-Drs. 92/24 vom 01.03.2024 Grunddrucksache
BR-Drs. 82/1/24 vom 11.03.2024 Empfehlungen der Ausschüsse
BR-Drs. 92/2/24 vom 19.03.2024 Antrag des Freistaates Bayern vom 19.03.2024
BR-Drs. 92/24 (B): Beschluss des Bundesrates