Sperrfristverkürzung
Wenn Ihnen ein Gericht wegen einer Verkehrsstraftat die Fahrerlaubnis entzogen hat, ist es möglich, dass Ihnen nach Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Maßnahme die Sperrfrist verkürzt wird.
In einem Beratungsgespräch werde ich mit Ihnen diese Möglichkeiten besprechen.
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Gesetzliche Grundlagen: § 69a Abs. 7 StGB