Verkehrspsychologische Beratung
für Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe
Wenn Sie als Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe nach Teilnahme an einem Aufbauseminar oder besonderen Aufbauseminar innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende Zuwiderhandlung begangen haben, wird Ihnen die Fahrerlaubnisbehörde nahelegen, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
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Gesetzliche Grundlagen: § 2a StVG, § 38 FeV und § 71 FeV
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