FES zum Punkteabbau
Fahreignungsseminar (verkehrspsychologische Teilmaßnahme)
Wenn Sie aktuell maximal 5 Punkte haben, können Sie durch Teilnahme an einem Fahreignungsseminar 1 Punkt abbauen.
Es besteht aus einem verkehrspädagogischen und einem verkehrspsychologischen Teil.
Bei mir absolvieren Sie die verkehrspsychologische Teilmaßnahme. Sie besteht aus zwei Sitzungen von jeweils 75 Minuten mit einem Abstand von drei Wochen.
Ich gebe Ihnen auch Hinweise, welche Fahrlehrer über eine Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik verfügen.
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Gesetzliche Grundlagen: § 4a StVG und § 42 FeV
Online-Suche "Fahreignungsseminare" des Landesverbandes Sächsischer
Fahrlehrer e.V.: hier
Liste der im Freistaat Sachsen für die Durchführung der verkehrspsychologische Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars anerkannten Seminarleiter/innen (Seminarerlaubnis Verkehrspsychologie gemäß § 4a Abs. 3 StVG): hier