Kraftfahrt-Bundesamt
Weltweit erste Systemgenehmigung für eine automatisierte Fahrfunktion erteilt
Alkoholbedingte Unfälle
Historischer Tiefststand im Jahr 2020
Prof. Dr. Dieter Müller
Rothenburger Beiträge zur Polizei- und Sicherheitsforschung, Band 108
Beiträge:
- Meldepflichten bei charakterlichen Mängeln
- E-Payment
- ProViDa-Verkehrsüberwachung
- Beweissichere Atemalkoholmessung
Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog
14. Auflage (Stand 9. November 2021)
Bußgeldkatalog-Verordnung verkündet
Inkrafttreten: 9. November 2021
Verkündung im BGBl. Jg. 2021 Teil I Nr. 74 am 19.10.2021 auf S. 4688 bis 4703
Informationen des BMVI zum neuen Bußgeldkatalog
Bundesrat:
Zustimmung zu Änderungen in der Bußgeldkatalogverordnung
Die Änderung des Bußgeldkataloges war wegen Formfehlern 2020 gescheitert. Der Bundesrat stimmte nun den überarbeiteten Änderungen zu.
Drucksachen:
BR-Drs. 687/21 vom 03.09.2021: VO des BMVI (Grunddrucksache)
BR-Drs. 687/1/21 vom 24.09.2021: Empfehlungen der Ausschüsse
BR-Drs. 687/21 (B) vom 08.10.2021: Beschluss
Digitaler Führerschein
MPU-Statistik 2020
Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) hat die MPU-Statistik für 2020 veröffentlicht.
Alkohol-Interlock
EN 50436-7 in Kraft getreten
Mit dem Inkrafttreten der EN 50436-7 (Europäische Norm für Alkohol-Interlocks - Teil 7: Einbaudokument) sind Fahrzeughersteller gesetzlich verpflichtet, für alle neuen Fahrzeugmodelle ein Einbaudokument zur Verfügung zu stellen, das beschreibt, wie alkohol-sensitive Wegfahrsperren in diese eingebaut werden können.
Nun ist der „delegated act“, die „Delegierte Verordnung“ der EU-Kommission dazu veröffentlicht worden.
Am 7. Juli 2022 tritt diese Verordnung in allen europäischen Mitgliedsstaaten in Kraft.
en: Information / Document
de: Information / Dokument
Änderung des StVG
Viertes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Drucksachen:
BT-Drs. 19/28684 vom 19.04.2021: Gesetzentwurf der Bundesregierung (mit Begründung)
Verkündung im BGBl. Jg. 2021 Teil I Nr. 48 am 27.07.2021 auf S. 3091 bis 3107
Inkrafttreten: 28.07.2021 (Art. 2 und 9 am 01.07.2023)