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Verkehrspsychologische Praxis

Dr. Joachim Seidl
Melanchthonstr. 7
01099 Dresden

Tel. 0351 8949 0138
Fax 0351 8949 0139
E-Mail: info@vpp-seidl.de

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DGVP / DGVM

Stellungnahme der Fachgesellschaften

Kritische Anmerkungen zu den Empfehlungen der interdisziplinären Expertengruppe für die Festlegung eines THC-Grenzwertes im Straßenverkehr (§ 24a StVG)

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Sa 30.11.2024 / seidl

MPU-Statistik 2023

Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) hat die MPU-Statistik für 2023 veröffentlicht.

Di 19.11.2024 / seidl

DGVP / DGVM

Positionspapier Nr. 12 vom 12.09.2024

Thomas Wagner, Jürgen Brenner-Hartmann, Frank Mußhoff, Matthias Graw:

Cannabismissbrauch – Eignungszweifel bei erstmaliger Verkehrsauffälligkeit

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Di 19.11.2024 / seidl

News von Prof. Dieter Müller

T. Wagner/D. Müller/D. Klipfel u.a.: Leitfaden Drogenerkennung und Fahreignung. 2. Aufl. 2024. Kirschbaum Verlag

D. Müller & A. Rebler: Klärung von Eignungszweifeln im Fahrerlaubnisrecht. Rechtliche Grundlagen und praktische Sachbearbeitung. 3. Auflage. 2025. Carl Heymanns Verlag

M. Schmidt/T. Schmidt/D. Müller: Der Einfluss von Alkohol auf die kognitive Leistungsfähigkeit im Straßenverkehr. In: DIE POLIZEI 11/2024, S. 376-386

Dieter Müller: Festvortrag zum 70. Jahrestag der Verkehrswacht Lüneburg am 01.10.2024: „Die Verkehrswende - was uns auf unseren Straßen zukünftig erwartet“. https://youtu.be/lypCMACqfuY

Di 19.11.2024 / seidl

Artikel in Blutalkohol

Heft 5/2024, S. 450-455

Andreas Stöver & Matthias Graw: Das Eigenbrauer-Syndrom – Grundlagen und verkehrsmedizinische Relevanz

Fazit: „Die Entstehung höherer Blutalkoholkonzentrationen in vivo ist bereits alleine aus chemisch-physikalischer Sicht fernliegend.“

Sa 05.10.2024 / seidl

Deutscher Verkehrsgerichtstag

29. bis 31. Januar 2025 in Goslar

Programm

Veranstaltungsfolge

Teilnahmebedingungen und Hinweise

Arbeitskreise:

AK I  - Cannabis-Missbrauch im Straßenverkehr

AK II  - MPU-Vorbereitung unter der Lupe

AK III  -  Hinterbliebenengeld und Schockschaden

AK IV  -  Die „sieben Todsünden“ des § 315c StGB auf dem Prüfstand

AK V  -  Kfz-Schadensgutachten: Gut ist nicht genug!

AK VI  -  Fußgänger im Straßenverkehr – Opfer oder Täter?

AK VII  -  Fahrtüchtigkeitstest der Polizei

AK VIII  -  Aktuelle Probleme bei Fahrgastrechten im Schienenersatzverkehr

Sa 05.10.2024 / seidl

Verkündung im Gesetzblatt

Sechstes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften am 22.08.2024 in Kraft getreten

Verkündet im BGBl. 2024 I Nr. 266 vom 21.08.2024

Download: Bundesgesetzblatt / PDF

 

Neuer Grenzwert (§ 24a Abs 1a StVG)

Wer mit einem Kfz am Straßenverkehr teilnimmt, obwohl er 3,5 ng oder mehr THC im Blut hat, handelt ordnungswidrig.

Die Ordnungswidrigkeit ist gemäß Nr. 242 des Bußgeldkatalogs (BKat) mit einem Bußgeld von 500 Euro  und mit einem Fahrverbot von einem Monat belegt.

Außerdem werden im Fahreignungsregister (FAER) 2 Punkte eingetragen.

 

Verbot des Mischkonsums (§ 24a Abs. 2a StVG)

Wer mit 3,5 ng und mehr THC im Blut am Straßenverkehr nimmt und dabei gleichzeitig alkoholische Getränke trinkt oder getrunken hat (so genannter Mischkonsum) muss mit einem Bußgeld von 1.000 € rechnen (BKat Nr. 243).  

 

Cannabisverbot für Fahranfänger (§ 24c StVG)

Das bisherige Alkoholverbot für Fahranfänger während der Probezeit sowie für unter 21-Jährige wird auf den Konsum von Cannabis ausgeweitet. Wer am Straßenverkehr teilnimmt, obwohl er unter der Wirkung von THC steht, muss mit einem Bußgeld von 250 € rechnen (BKat Nr. 243b).

Außerdem wird auch in diesem Fall gemäß § 2a StVG die Probezeit um zwei Jahre verlängert und die Teilnahme an einem „besonderen Aufbauseminar für Fahranfänger“ angeordnet.

 

Di 27.08.2024 / seidl

DGVP / DGVM

FAQs zur Anwendung der BKs nach Verabschiedung des CanG

Vorgehen bei THC-Nachweis in Abstinenzprogrammen und bei Nüchternheitsbelegen (05.07.2024)

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Mi 24.07.2024 / seidl

DGVP / DGVM

27. und 28. Sept. 2024

20. Gemeinsamens Symposium in Freiburg

Download Flyer

Link zur Webseite

Sa 06.07.2024 / seidl

Bundesrat Plenarsitzung am 05.07.2024

BR bestätigt Gesetz und Verordnung

Fr 05.07.2024 / seidl
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