Verbote Kraftfahrzeugrennen
Beschluss des BVerfG
Der Straftatbestand „Verbotene Kraftfahrzeugrennen (§ 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB)“ ist mit dem Grundgesetz vereinbar
Fahrerassistenzsysteme
EU-Verordnung
Seit 6. Juli 2022 ist die EU-Verordnung über die Typgenehmigung in allen EU-Ländern verpflichtend anzuwenden.
- Geschwindigkeitsassistent
- Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner
- Notbremsassistent
- Notbremslicht
- Notfall-Spurhalteassistent für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge
- Reifendrucküberwachung
- Rückfahrassistent
- Totwinkelassistent für mittelschwere und schwere Nutzfahrzeuge sowie Busse
- Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre
- Unfalldatenspeicher für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge
Landgericht Göttingen
Ein E-Roller zählt als Kraftfahrzeug
Aktenzeichen: LG Göttingen 2 Qs 18/22
DESTATIS Statistisches Bundesamt
Verkehrsunfallstatistik 2021
- Gesamtzahl der Unfälle ist gegenüber 2020 um 3,1 % angestiegen
- Neuer Tiefststand bei Verkehrstoten und Verletzten
- Zahl der Unfälle mit Personenschaden innerorts gesunken, auf Autobahnen gestiegen
Bundesverfassungsgericht
Verbotene Kfz-Rennen
Der Straftatbestand „Verbotene Kraftfahrzeugrennen (§ 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB)“ ist mit dem Grundgesetz vereinbar.
KBA-Informationen
Neue Statistik-Veröffentlichungen
Verkehrsauffälligkeiten - Bestand im Fahreignungsregister (FAER), Jahr 2022 (VA 1)
Bestand an allgemeinen Fahrerlaubnissen im Zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER), 1. Januar 2022 (FE 4)
15. ÄndVO zur FeV
am 25. März 2022 verkündet
Die 15. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 18.03.2022 wurde am 25.03.2022 im BGBl Teil I Nr. 11 auf S. 498 bis 561 verkündet.
Inkrafttreten: 01.06.2022 außer:
Verlängerung Umtausch Führerscheine: rückwirkend zum 19.01.2022,
Änderung der Fahrlehrer-Ausbildungsverordnung zum 01.01.2023